top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand 23.05.2025

 

Für die Dienstleistungen die vom freiberuflichen Dozenten Sascha Wittlich angeboten werden.

 

Inhalt

§1 Geltungsbereich

§2 Vertragsschluss und Anmeldung

§3 Rücktritt/Stornierung; Entschädigung

§4 Leistungen

§5 Teilnahmevoraussetzung

§6 Zahlungsbedingungen

§7 Haftung

§8 Geheimhaltung

§9 Datenschutz, Speicherung von Daten

§10 Bewertung des Dozenten

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

§12 Salvatorische Klausel

 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen des freiberuflichen Dozenten Sascha Wittlich (im nachfolgenden „Dozent“ genannt) (bspw. von Brandschutzhelferseminaren), u.a. auch die Buchungen, die über die Website www.ws-ausbildung.de erfolgen.

Zu den Dienstleistungen zählen z.B. Vorträge, einschließlich Planung und Durchführung von Schulungen, Seminaren.

Mit der Annahme eines Auftrags durch den Dozenten, spätestens mit der Ausführung einer beauftragten Dienstleistung, erkennt der Dozent konkludent die Verbindlichkeit dieser AGB an.

Grundsätzlich gilt: Von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen könnten beispielweise in Form eines konkreten schriftlichen Angebots erfolgen. Dies gilt auch für Änderung der Schriftformklausel.

 

§2 Vertragsschluss und Anmeldung

  1. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Bestätigung durch den Dozenten zustande. Mündliche oder telefonische Buchungen sind nicht verbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dozenten. Ergänzungen oder Änderungen einer Buchung bedürfen ebenso der Schriftform.

  2. Die Anmeldung zu einer Schulung erfolgt verbindlich über das Online-Buchungsformular auf der Website oder schriftlich per E-Mail an den Dozenten.

  3. Mit Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

  4. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung, gilt der Kurs als verbindlich gebucht.

§3 Rücktritt/Stornierung; Entschädigung

3.1 Einzelaufträge / Gruppenschulungen

Sofern im Rahmen eines Einzelauftrags keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde (vgl. AGB; Angebot, o.ä.), ist der Kunde berechtigt, einen erteilten Auftrag aus organisatorischen Gründen (z.B. wegen ungenügender Teilnehmerzahl) bis 14 Tage vor vereinbartem Leistungstermin zu stornieren, ohne dass dem Dozenten deswegen ein Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz zustehen würde. 

Wird die Buchung seitens des Kunden weniger als 14 Tage vor vereinbartem Leistungstermin storniert, behält sich der Dozent vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

3.2 offene Kursangebote

3.2.1 Stornierung des Kurses seitens des Dozenten

Bei offenen Kursangeboten (bspw. Brandschutzhelferschulungen für mehrere Teilnehmer verschiedener Unternehmen), die von dem Dozenten an einem zentralen Ort angeboten werden, ist der Dozent berechtigt den angebotenen Kurs aufgrund von organisatorischen Gründen (z.B. wegen ungenügender Teilnehmerzahl) vor dem vereinbarten Leistungstermin zu stornieren.

Diese Stornierung erfolgt schriftlich per E-Mail und spätestens 7 Tage vor dem geplanten Leistungstermin.

 

3.2.2 Stornierung des Kurses seitens des Kunden / Stornierungsgebühr

Stornierungen eines gebuchten Kurses sind schriftlich (E-Mail ausreichend) bis 14 Tage vor vereinbartem Kursbeginn kostenfrei durch den Kunden möglich. Wird die Buchung seitens des Kunden weniger als 14 Tage vor vereinbartem Leistungstermin storniert, behält sich der Dozent vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der Teilnehmergebühr dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine Ersatzperson kann kostenfrei benannt werden.

 

3.2.3 unentschuldigtes Fehlen

Fehlt der Kunde/angemeldete Teilnehmer bei einer gebuchten und von dem Dozenten bestätigten Dienstleistung unentschuldigt am vereinbarten Leistungstermin, ist der Dozent berechtigt, die Teilnehmergebühr im vollen Umfang (100%) dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

3.3 Umbuchung einer Dienstleistung

Eine bereits gebuchte Dienstleistung kann auf Wunsch vom Kunden und nach schriftlicher Absprache mit dem Dozenten kostenlos auf einen Ausweichtermin umgebucht werden, wenn ein Zeitraum von 14 Tagen vor dem ursprünglich geplanten Leitungsbeginn noch nicht unterschritten ist.

​​

3.4 Absage von Ausbildungsangeboten durch den Dozenten

Der Dozent behält sich das Recht vor, gebuchte Dienstleistungen (Schulungen/Seminare) kurzfristig abzusagen, falls er unerwartet krank wird oder aus gesundheitlichen Gründen, oder höherer Gewalt, nicht in der Lage ist, den Unterricht durchzuführen.

In einem solchen Fall bemüht sich der Dozent, die Teilnehmer rechtzeitig über die bei der Anmeldung hinterlegten Kontaktdaten zu informieren.

Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche seitens des Auftraggebers/Teilnehmer, die aus der Absage resultieren.

 

Bevor der Dozent aus o.g. Gründen absagt, versucht dieser gegebenenfalls einen Vertretungsdozenten zu organisieren oder einen neuen Termin zu vereinbaren.

Der Dozent sorgt dafür, dass der Vertretungsdozent alle erforderlichen Qualifikationen aufweist und das vereinbarte Ausbildungsziel in vollem Umfang unterrichtet. Sollte ein Vertretungsdozent den vereinbarten Termin übernehmen, entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde erklärt sich in diesem Fall mit der Bestätigung der AGB einverstanden, den Vertretungsdozenten ohne vorherige Absprache oder Genehmigung zuzulassen.

 

§4 Leistungen

Die Seminarinhalte und Termine ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website oder dem individuellen Angebot/Absprache.
Der Dozent sichert zu, dass er sowohl in fachspezifischer als auch in methodisch-didaktischer Hinsicht über die erforderliche Kompetenz zur ordnungsgemäßen Erbringung der beauftragten Dienstleistung verfügt.

Der Dozent ist verpflichtet, die beauftragten Dienstleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt an dem in der Buchung vorgegebenen Leistungsort mit der gebotenen Sorgfalt zielgruppengerecht nach den allgemein anerkannten Grundsätzen seines Fachgebiets auf Basis allgemein anerkannter methodisch-didaktischer Grundlagen zu erbringen. Der Dozent hat bei der Leistungserbringung von Einzelschulungen/Gruppenschulungen auch die vom Kunden vorgegebenen Inhalte und Ziele zu berücksichtigen.

Der vereinbarte Leistungstermin ist verbindlich. Im Falle einer Terminverzögerung oder -verhinderung hat der Dozent, sobald dies für ihn absehbar wird, unverzüglich den Kunden hierüber zu informieren. Wird eine vereinbarte Dienstleistung vom Dozenten nicht zum vereinbarten Leistungstermin erbracht, entfällt der Anspruch des Dozenten auf eine Vergütung.

 

§5 Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen körperlich in der Lage sein an praktischen Übungen (z. B. Umgang mit Feuerlöschern) teilzunehmen. Auf das Tragen einer wetterfesten Kleidung mit festem Schuhwerk ist zu achten.
Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Dozenten vorab mitzuteilen.

 

§6 Zahlungsbedingungen

Das Honorar/die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Voraussetzung für die Zahlung ist die Vorlegung einer ordnungsgemäßen und fehlerfreien Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen des § 14 UStG entsprechen muss. Diese wird durch den Dozenten per E-Mail an den Kunden versendet. Der Dozent hat das Honorar selbst zu versteuern.  Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.

Mit dem vereinbarten Honorar (Teilnehmergebühr) werden sämtliche Leistungen und Nebenleistungen abgegolten, die der Dozent im Rahmen des erteilten Auftrags erbracht hat. Mit abgegolten ist dabei auch der Aufwand des Dozenten für die Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung.

 

§7 Haftung

Der Dozent haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Dozent keine Haftung.
Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§8 Geheimhaltung
Der Dozent verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Kenntnisse und Angaben, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch für Beiträge und Ideen, die im Rahmen einer vom Dozenten im Auftrag durchgeführten Veranstaltung entstehen. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf die Identität von Mitarbeiter/innen oder Geschäftspartnern des Kunden, mit denen der Dozent in Kontakt kommt. Der Dozent ist außerdem verpflichtet, die ihm übergebenen Unterlagen keiner dritten Person zugänglich zu machen. An allen Unterlagen behält sich der Kunde alle Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor; sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden Dritten nicht zugänglich gemacht werden, nicht vervielfältigt oder zu anderen als den vom Kunden bestimmten Zwecken genutzt werden. Nach Auftragserledigung sind die Unterlagen auf Verlangen und nach Wahl des Kunden unverzüglich zurück zu geben oder zu vernichten.

 

§9 Datenschutz, Speicherung von Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe Datenschutzerklärung auf der Website).

Der Dozent unterliegt hinsichtlich des Schutzes der ihm zur Verfügung gestellten und/oder ihm während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Dozent erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis persönliche Daten des Dozenten speichert. Dies gilt auch für Lebenslaufdaten, Zeugnisse, Referenzen, Zertifikate, Qualifizierungen und Bewertungsdaten.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es notwendig ist im Rahmen einiger Seminarformate, personenbezogene Daten der Teilnehmer auf einer Teilnehmerliste zu dokumentieren und im Anschluss zu archivieren. Diese Dokumentation dient als Nachweis der Kursteilnahme, sowie zur Erstellung eines Zertifikates mit diesen Daten.

Sämtliche erhobenen Daten werden nicht für Werbezwecke genutzt oder für diese an Dritte weitergegeben. Die Dokumentation in Form der Teilnehmerliste und des Zertifikates werden zehn Jahre aufbewahrt und danach gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz der Aktenvernichtung zugeführt.

 

§10 Bewertung des Dozenten
Der Dozent erklärt sich damit einverstanden, dass seine Dienstleistung durch den Kunden und/oder die Teilnehmer bewertet werden. Die Bewertung erfolgt in der Regel durch Befragung der Teilnehmer nach einer vom Dozenten durchgeführten Veranstaltung. Der Kunde verpflichtet sich, solche Bewertungsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Die Bewertung erfolgt in der Regel anonym.

 

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dozenten.

 

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen eines erteilten Auftrags und/oder dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Bornheim, den 23.05.2025

bottom of page